DS2010 - 1.3

Datenspuren 2010
Mind the Gap

Referenten
Kerstin Harzendorf
Programm
Tag Sonntag - 2010-10-17
Raum Kleiner Saal
Beginn 11:15
Dauer 01:00
Info
ID 4246
Veranstaltungstyp Vortrag
Sprache der Veranstaltung deutsch
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Hol dir deine IVO Akte!

Kampagne gegen ausufernde polizeiliche Registrierung

Halten Sie es für möglich,

  • dass Sie über Jahre in polizeilichen Dateien erfasst bleiben, wenn Sie an einer Demo teilgenommen haben?
  • dass die Polizei aufschreibt, was auf Ihrem Transparent stand?
  • dass Sie als "bekannter Täter" geführt werden, obwohl sie keine Straftat begangen haben? Im parteiunabhängigen Arbeitskreis Datenbanken engagieren sich Menschen gegen die ausufernde polizeiliche Erfassung unserer Daten.

WAS IST IVO?

Die sächsische Polizei speichert über 7 Millionen Personendatensätze im elektronischen Datenverarbeitungssystem IVO ("Integrierte Vorgangsbearbeitung"), also mehrere über jeden Sachsen. Erfasst, gespeichert und verarbeitet werden persönliche Daten , die die Polizei für relevant hält. Dies können sein: Vor- und Familienname, Anschrift, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit, persönliche oder vorgangsbezogene Merkmale, die der Polizei anlässlich der Erfassung bekannt werden sowie Opfer- oder Zeugenstatus.

Die Daten können bis zu zwei Jahre nach Abschluss eines Vorgangs gespeichert werden. Die Polizei kann diese Frist beliebig verlängern, da der Abschluss des Vorgangs von den bearbeitenden PolizistInnen abhängt. IVO ist mit anderen polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken verknüpft, etwa mit dem Polizeilichen Auskunftssystem PASS, dass nach Aussage des Sächsischen Datenschutzbeauftragten rechtswidrig betrieben wird.

Polizeilich erfasst? Verlangen Sie Auskunft!

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung regelt Ihr Recht, selbst über die Weitergabe Ihrer Daten zu entscheiden. Es schützt vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe Ihrer persönlichen Daten. Wir halten die ausufernde unkontrollierte Speicherpraxis für verfassungswidrig und fordern dessen Abschaffung.

Helfen Sie mit und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, Auskunft zu verlangen, welche Daten zu Ihrer Person in polizeilichen Datenbanken gespeichert sind! Verlangen Sie deren Löschung!

Auskunftsformulare und weitere Informationen finden Sie unter: www.akdatenbanken.de <http://www.akdatenbanken.de/> (email: kontakt@akdatenbanken.de)