Vorratsdatenspeicherung
- Referenten: Matthias Hannich
- Raum: Raum 2
- Zeit: 16:00 Uhr
- Beschreibung:
Präventive Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, verdachtsunabhängige Kontrollen,
Speicherverpflichtungen für ISPs...alle diese Themen haben eins gemeinsam:
Es werden (personenbezogene) Daten erhoben, deren Nutzen prinzipiell zweifelhaft ist.
Die Unschuldsvermutung wird im Zuge einer terroristischen Bedrohung oder Gefahr
organisierter Kriminalität infrage gestellt, Bürgerrechte zugunsten von Strafverfolgung zurückgestellt.
Welche Entwicklungen existieren im Bereich der Vorratsdatenspeicherung und stellen in ihrer Aktualität
und Intensität eine Bedrohung für das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung dar?
Wie muss man im Einzelfall die durch das Verfassungsgericht gegebenen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit
oder Normenklarheit bewerten?
Der Vortrag soll einen Grobüberblick darüber geben, welchen Entwicklungen in Gesetzgebung
und tagtäglicher Praxis besondere Beachtung geschenkt werden sollte.
- Links: -