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Podiumsdiskussion: Die Grenzen des Geheimen

Transparenz und Geheimhaltung im digitalen Zeitalter

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Podiumsdiskussion mit Gordian Meyer-Plath (Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen), Anna Biselli (netzpolitik.org), Constanze Kurz (Sprecherin CCC)

Angesichts vieler Whistleblowerinnen und Whistleblower gelingt es Staaten immer seltener, die Arcana Imperii wirksam zu schützen. Dabei sind es nicht nur die großen Veröffentlichungen von WikiLeaks und Edward Snowden, die geheimes Regierungshandeln zu einem Gegenstand öffentlicher Debatten machen, auch die vielen kleineren Leaks klassifizierter Dokumente, etwa zu den Geheimverhandlungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) oder zum BND-Untersuchungsausschuss, haben unfreiwillige Transparenz staatlicher Akteure zur Folge.

Die Befürworter von Whistleblowing argumentieren, dass geheimes Regierungshandeln sich einer wirksamen demokratischen Kontrolle entziehe und daher mit allen Mitteln unterminiert werden dürfe. Sie sehen in Institutionen, die einen Teil ihrer Macht jenen Geheimnissen verdanken, die sie anhäufen und hüten, eine Gefahr für die Demokratie. Sei es, weil ihrem Handeln die demokratische Legitimation fehle, sei es, weil solche Institutionen das diffuse Gefühl erzeugen, der Staat verschleiere seine wahren Ziele und führe seine Bürger hinters Licht.

Von den Gegnern einer umfassenden Transparenz wird dagegen ins Feld geführt, dass Institutionen, um handlungsfähig zu bleiben, auf Geheimhaltung angewiesen sind, und dass Geheimhaltung für bestimmte Prozesse einen größeren Nutzen hat als Transparenz. Darüber hinaus sei der Umgang mit staatlichen Geheimnissen umfassend rechtlich geregelt und in rechtstaatlichen Händen besser aufgehoben als in den Händen nicht demokratisch legitimierter Organisationen wie etwa WikiLeaks.

Umgekehrt sehen sich Bürgerinnen und Bürger damit konfrontiert, dass ein wesentlicher Teil der Spuren ihrer digitalen Kommunikation anlasslos gespeichert und für Zugriffe staatlicher Institutionen bereit gehalten werden sollen.

Wirkungsvolle Verbrechensbekämpfung und nachhaltige -aufklärung seien im digitalen Zeitalter auf solche Mittel angewiesen, argumentierten die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Schon die bloße Möglichkeit des Missbrauchs führe dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger in der Benutzung digitaler Medien einschränkten, was letztlich einen nicht mehr hinzunehmenden Eingriff in die Freiheitsrechte bedeute, argumentieren die Gegner. Auch hier stehen sich Transparenzansprüche und der Wunsch nach einem geheimen, dem Blick von Öffentlichkeit und staatlichen Institutionen entzogenen Raum gegenüber.

Nutzen und Grenzen von Geheimhaltung und Geheimnis im digitalen Zeitalter auszuloten, soll Thema der Podiumsdiskussion sein.

Info

Tag: 25.10.2015
Anfang: 10:30 Uhr
Dauer: 01:30
Raum: Erlebniswerkstatt

Sprache: de

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